Die Staatsanwaltschaft Münster bearbeitet Ermittlungs- und Vollstreckungssachen (einschließlich Ordnungswidrigkeits- und Erzwingungshaftverfahren) aus dem Bezirk des Landgerichts Münster.
Die räumliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Münster umfasst in etwa den gesamten Regierungsbezirk Münster und damit 15 Amtsgerichte.
Die Staatsanwaltschaft Münster ist ihrerseits der Generalstaatsanwaltschaft Hamm zugeordnet.