Grundsätzliches:

Am Sitz der Landgerichte befinden sich jeweils die zuständigen Staatsanwaltschaften. Sie gehören wiederum zu einer Generalstaatsanwaltschaft, welche sich bei den Oberlandesgerichten wiederfinden (Düsseldorf, Hamm und Köln). Jeder dieser Generalstaatsanwaltschaftsbezirke umfasst mehrere Staatsanwaltschaften und ist für diese die vorgesetzte Behörde, welche die Dienst- und Fachaufsicht über sie ausübt.

Die oberste Dienstaufsicht obliegt dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Staatsanwaltschaft Münster ist eine von zehn Staatsanwaltschaften, die zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm gehören:

 

Behördenaufbau:

Durch den sogenannten Organisations- und Geschäftsverteilungsplan, der alljährlich neu gefasst wird, sind bei der Staatsanwaltschaft Münster nebst Zweigstelle Bocholt insgesamt neun Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgaben gebildet worden.
Die Abteilungen werden jeweils von einem Oberstaatsanwalt bzw. einer Oberstaatsanwältin geleitet. Innerhalb der Abteilung werden die oben beschriebenen Aufgaben durch Staatsanwälte und Amtsanwälte wahrgenommen. Zur Erledigung der staatsanwaltlichen Aufgaben sind in den Abteilungen darüber hinaus Rechtspfleger, Kostenbeamte, Schreib- und Servicekräfte eingesetzt.

Während der Abteilung 1 Verwaltungs- und Organisationsaufgaben obliegen, sind die übrigen acht Abteilungen im operativen Ermittlungs- und Vollstreckungsgeschäft tätig.

In den vier Sonderabteilungen werden Verfahren der Organisirten Kriminalität und Betäubungsmitteldelikte, Verfahren wegen Tötungs- und Kapitaldelikte, Wirtschaftsstrafverfahren, politische Verfahren und Verfahren gegen bestimmte Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Justizbeschäftigte, etc.) bearbeitet.

Die übrigen vier Gebietsabteilungen bearbeiten die sogenannten allgemeinen Strafsachen, also alle Strafsachen, die nicht zum Kreis der Sondersachen gehören. Diese Abteilungen wurden - wie der Name bereits sagt -, nach regionalen Gesichtspunkten aufgeteilt: Gebietsabteilung Münster, Steinfurt, Coesfeld/Warendorf und Borken/Bocholt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Wesentlichen nach den Kreisen sowie dem Gebiet der Stadt Münster.

Zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe kann die Vermittlungsstelle freie Arbeit eine Einsatzstelle zuweisen.